Donnerstag, 8. September 2011

Staatsangehörigkeit


Wer seine Rechte nicht kennt hat keine Rechte!


Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte

 
Sollten Sie bisher geglaubt haben, dass Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, oder ein Bürger sind, liegen Sie völlig falsch!



Es sei denn, Sie haben schon eine Staatsangehörigkeitsurkunde /-ausweis.


Die wichtigen Auszüge:
<< Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.  (…..)
Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. <<




Keiner, der einen Ausweis besitzt kann nachweisen, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, denn die wird nur vermutet!! Die Rechtsstellung als Deutscher und der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt erst durch die Staatsangehörigkeitsurkunde / -ausweis.




Grundgesetz Artikel 116 bestätigt, nur wer die Staatsangehörigkeit besitzt ist Deutscher.


Grundgesetz Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit  besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.




Das Grundgesetz bezieht sich in der Präambel wie in den Artikeln auf das „Deutsche Volk“ oder auf „alle Deutschen“ oder auf die „Deutschen“. Somit kann sich nur der auf das Grundgesetz berufen, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.    (Staatsangehörigkeitsausweis / - urkunde).





Grundgesetz   Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern   (...…..)    haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.





Grundgesetz  Artikel 1

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.



 Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird mit Staatsangehörigem jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört. <<

 
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html

Wer keine Staatsangehörigkeit besitzt, kann keinem Staat zugeordnet werden und kann daher auch kein Bürger eines Staates sein. Kein Bürger, keine Bürgerrechte.

Die Lösung:  Staatsangehörigkeitsausweis / -urkunde.

Wikipedia:
Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die nicht Menschenrechte sind (welche nicht nur auf die Bürger eines Staates zu beziehen sind).<<

Wikipedia:
Unter einem Souverän (lat. superanus, „über allen stehend“) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk.<<


Zusammenfassung:
Erst mit Erwerb des Staatsangehörigkeitsausweises / -urkunde ist man im Besitz der Staatsangehörigkeit und erst dann ist man Deutscher und gehört zum Deutschen Volk. Erst
durch Besitz der Staatsangehörigkeit wird man Bürger mit Rechten und Pflichten. Das Grundgesetz gilt nur für Deutsche, die Ihre Staatsangehörigkeit besitzen und nicht für Menschen bei denen es laut Ausweis und laut Bayerischem Staatsministerium des Inneren nur vermutet wird.


Wer seine Rechte nicht kennt hat keine Rechte!




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Menschenrechte - Naturrecht



Jeder Mensch hat unveräußerliche und unverletzliche Menschenrechte!



Die Normativität des Völkerrechts wurde durch die Naturrechtslehre aus dem göttlichen Willen abgeleitet göttliches, ewiges und natürliches Gesetz (Lex divina, lex aeterna, ex naturalis).

Naturrecht 

unwandelbar und für alle Menschen gültig; säkular abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“ jus naturale die Grundsätze der freien Zustimmung, von Treu & Glauben und der g guten Sitten die Überzeugung des Großteils der Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Ordnung sind soziale Natur des Menschen: Soziologische Ansätze und die natürliche Solidarität für alle Zeiten gültigen Rechtsprinzipien der Sittlichkeit folgende Völkerrechtssubjekte stimmten den Rechtsnormen zu: Rechtspositivismus der Staaten Völkerstrafrecht verpflichten
Staaten, int. 

Organisationen und Individuen Staat:hoheitlich tätiges Wirtschaftssubjekt ein Rechtssystem, das von Menschen nicht abänderbare Rechte gewährt Überzeugung der Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Koordinationsordnung sind. ius cogens (lat: zwingendes Recht) der Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen werden darf = zwingendes Völkerrecht und kann weder durch völkerrechtlichen Vertrag noch durch Gewohnheitsrecht beseitigt werden.

Zum ius cogens gehört der Kern des Gewaltverbots die elementaren Menschenrechte sowie laut ILC Sklavenhandel, Piraterie, Völkermord, das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Unwandelbar sind danach das Recht des Privateigentums und der Familienordnung sowie der Vorrang des Individuums vor der Gemeinschaft und seine Rechte auf Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach Glückseligkeit Kodifikationen des Völkerrechts.

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge: Art. 53 und Art. 64 setzt diese Existenz (ius cogens) voraus und ordnet die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen an, die im Widerspruch zum ius cogens stehen.

Der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda ist allgemein anerkannt Artikel 53 Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.

Artikel 64 Entsteht eine neue zwingende Norm des Völkerrechts, so wird jeder zu dieser Norm im Widerspruch stehende Vertrag nichtig und erlischt.
Naturrecht: übergeordnetes Rechtssystem, überpositives Recht der ewigen Ordnung und ist die Grundlage heutiger Rechtssysteme: Staats- und Gesellschaftsvertrag und damit die Basis für das gesellschaftliche Zusammenleben.
Dies bedeutet: es existiert eine Gesetzeshierarchie.

Oberstes Gesetz ist das Naturrecht - denn es ist das überpositive Recht der ewigen Ordnung unwandelbar und für alle Menschen gültig.

Damit ist das Naturrecht als Lehre der primären Rechtsprinzipien dem positiven Recht ( Judikative ) übergeordnet.
Aus dem Naturrecht leitet sich sowohl der ius cogens als auch das Völkerrecht ab. Völkerrecht, wie das allgemein anerkannte Wiener Übereinkommen der Verträge leitet seine Art. 53






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